Garantie und Reklamation

 

Im Folgenden finden Sie unsere Garantiebedingungen für HWAM & WIKING.

 

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH ZU IHREM NEUEN HWAM ODER WIKING KAMINOFEN
Die HWAM Kaminöfen sind von einer guten handwerksmäßigen Qualität, hergestellt aus erstklassigen Materialien und werden einer gründlichen Qualitätskontrolle unterzogen. Wir sind davon überzeugt, dass Sie ein Produkt erhalten, das zukünftig über viele Jahre einwandfrei funktionieren wird. Sollte jedoch wider Erwarten eine Reklamation entstehen, werden Sie natürlich den bestmöglichen Service erhalten.

1. GARANTIEZEITRAUM
HWAM A/S bietet ein erweitertes Reklamationsrecht über insgesamt 5 Jahre auf die Grundkonstruktion des Kaminofens ab Kaufdatum. Die Grundkonstruktionumfasst Plattenteile, Schweißnähte, Gußeisentopplatten und die Stahlkonstruktion der Brennkammertür (Verschleißteile wie z.B. Glas, Dichtungen und Scharniere sind ausgenommen).

 

Auf elektronische Komponenten wie HWAM® SmartControl™ und auf dem mechanischen HWAM® Automatic™ wird eine 2-jährige Garantie gewährt. Auf einige Teile der Brennkammer wird eine 6-monatige Garantie gewährt, wenn nachgewiesenermaßen ein tatsächlicher Produktionsfehler vorliegt.

 

2. UMFANG DER GARANTIE & REKLAMATION

Das Recht zur Reklamation gilt nur in dem Land, in dem das Produkt ursprünglich geliefert wurde. Das Recht zur Reklamation erhält der Erstkäufer des Produkts und kann nicht auf andere übertragen werden (Ausnahme Zwischenhandel). Alle Reklamationen müssen direkte an den Händler, der den Kaminofen verkauft hat, erfolgen, da HWAM A/S Reklamationen direkt vom Endverbraucher nicht entgegennimmt.

Die Garantie kann nur gewährt werden, wenn die Originalrechnung und die Seriennummer des Kaminofens vorgelegt werden. Unterstützende Bilddokumente werden die Reklamationsbearbeitung optimieren. Die Garantiezeit läuft ab dem Zeitpunkt, ab dem der Endverbraucher den Kaminofen bei einem Händler gekauft hat.

Bevor Sie reklamieren, sollten Sie Ihren HWAM Kaminofen auf eventuelle Fehler kontrollieren, die Sie selbst beheben können. Sehen Sie hierzu auch die dem Kaminofenbeigefügte Gebrauchsanweisung. Für den Fall, dass Ihre Reklamation und/oder Forderung auf Abhilfe nicht von der Garantie gedeckt ist, werden Sie eine Rechnung über die damit verbundenen Kosten erhalten.

Die Frachtkosten bei Rücksendung von Kaminöfen sowie Austausch- oder Reparaturteilen werden mit Ausnahme genehmigter Garantieleistungen nicht von HWAM A/S getragen. Sofern Bedarf an Erneuerung von Verschleißteilen besteht, erstellt HWAM A/S natürlich gerne ein Angebot.

 

3. GARANTIEBEGRENZUNG & GARANTIEVERLUST
Einige Teile des Kaminofens sind nicht von der Garantie gedeckt.

Dies gilt u.a. für:
• Normalen Verschleiß und Verschleißteile:
o Dichtungen
o Rauchwendeplatten
o Speckstein und Naturstein
o Bewegliche Teile
• Rost
• Gebrauch nicht originaler Ersatzteile
• Fehlerhafter Einbau, Aufstellung oder Anschluss des Kaminofens
• Fehlerhafte Bedienung, Anwendungsfehler oder Missbrauch des Kaminofens
• Kosten die durch eventuellen Abbau und erneuten Aufbau des Kaminofens entstehen
• Feuer, Unfall oder ähnliches
• Reparaturen, die von anderen als HWAM A/S oder von einem autorisierten Händler durchgeführt wurden
• Fehlender oder unzureichender Service und Instandhaltung
• Veränderungen der ursprünglichen Konstruktion des Kaminofens oder des Zubehörs
• Beschädigung oder Entfernung der Seriennummer
• Transportkosten oder Transportschäden
• Alle anderen Formen zusätzlicher Kosten oder Folgeschäden

 

Das Reklamationsrecht wird entfallen, wenn der Kaminofen nicht gemäß der Gebrauchsanweisung genutzt wird.

Schäden an Verschleißteilen können nur angenommen werden, wenn diese nachweislich schon bei der Lieferung vorhanden waren. Bilddokumentation wird erfordert.

 

SKAMOL
Skamol ist ein Naturmaterial, das sich während der Erhitzung ausdehnt. So lange die Skamol-Platten in der Brennkammer korrekt sitzen, sind sie trotz Rissen weiter völlig funktionsfähig und somit ist die Leistungsfähigkeit des Kaminofens nicht beeinträchtigt. Der Garantiezeitraum von 6 Monaten tritt nur dann in Kraft, wenn es sich um einen tatsächlichen Produktionsfehler handelt.

 

GLAS
Sollte das Glas bei Erhalt beschädigt sein, kann es durch einen unsachgemäßen Transport verursacht worden sein, und deshalb muss die Forderung an den Transporteur gerichtet werden. Zerbrochenes Glas wird nicht als Reklamation anerkannt.

Das Glas in unseren Kaminöfen ist ein spezielles keramisches Glas, das sehr hohe Temperaturen verträgt. Weißes oder verrußtes Glas wird durch falsche Bedienung des Kaminofens verursacht sein und gehört deshalb nicht zu den Garantieleistungen. Erweist sich ein Produktionsfehler im Glas, wird eine Garantie von 6 Monaten gewährt. Bei eventuellen Fehlern wie z.B. einem Kratzer, wird dieses schon nach den ersten Anheizungen sichtbar und es ist deshalb eine Bedingung für die Garantieleistung, dass die Reklamation sofort erfolgt.

 

OBERFLÄCHENBEHANDLUNG
Wenn die Oberflächenbehandlung fabrikmäßig fehlerhaft ist, wird dies schon bei den ersten Anheizungen sichtbar. Dies kann sich in Form von Rissen im Lack oder in Flockenform abblätternden Lack zeigen. Wenn der Lack abblättert, ist es ein tatsächlicher Produktionsfehler. Ein Produktionsfehler im Lack zeigt sich schon bei den ersten Anheizungen und deshalb ist für eine Garantieleistung die sofortige Reklamation nötig. Nach mehreren Anheizungen kann die Garantie nicht geltend gemacht werden, und eine Reklamation des Lackes wird deshalb abgelehnt.

 

SPECKSTEIN & SANDSTEIN
Die Steintypen, die als Verkleidung für die Kaminöfen verwendet werden, sind Naturmaterialien in denen unterschiedliche Strukturen und Farben vorkommen können, welche nicht von der Garantie gedeckt sind. Eventuelle Risse oder zerbrochene Steine werden sich innerhalb der allerersten Anheizungen zeigen und müssen deshalb sofort reklamiert werden.

 

KERAMIK
Eventuelle Risse oder zerbrochene Keramikteile werden sich innerhalb der allerersten Anheizungen zeigen und müssen deshalb sofort reklamiert werden.

 

4. RÜCKSENDUNG
Wenn ein Kaminofen oder Ersatzteile an HWAM A/S zur Reparatur oder Ausbesserung während der Garantie zurückgeschickt werden sollen, wird der Umfang der Reparaturarbeiten oder Ausbesserungsarbeiten zusammen mit dem Händler beurteilt, um z.B. den Rücktransport zu vereinbaren. HWAM A/S nimmt keine Rücksendung vom ganzen Kaminofen an, wenn die schadhaften Teile zur Reparatur oder Ausbesserung demontiert und eingesandt werden könnten.

 

5. SERVICE & WARTUNG
Wir empfehlen, dass Sie Ihren Kaminofen gemäß der Gebrauchsanweisung warten und die Serviceintervalle einhalten. Dies um zu sichern, dass Ihr Kaminofen optimal arbeitet.

- 26.10.2018

 

OUTDOOR
Für den Grilltisch VULX MAGMA BBQ gilt eine Garantie von 2 Jahren – und für den Regenschutz eine Garantie von 1 Jahr.

Die Garantie erstreckt sich auf alle Herstellungsmängel sowie auf die ordnungsgemäße Funktion des Grilltischs innerhalb des oben genannten Zeitraums ab Lieferdatum. Die Garantie gilt nur, wenn das Produkt bestimmungsgemäß entsprechend den Anweisungen in dieser Anleitung verwendet wird.

Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch Umkippen des Produkts entstanden sind. Die Bestimmungen dieser Garantie sind in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Mängelhaftung des Käufers und der Deckung von Schäden aufgrund versteckter Mängel gemäß geltendem Recht.